{"id":"https://arnstadt.gremien.info/oparl/paper/20262801100080","type":"https://schema.oparl.org/1.0/Paper","name":"\u00c4nderungsantrag - Investitionsbeschluss zur grundhaften Sanierung des Marktplatzes in Arnstadt - 1. Bauabschnitt","reference":"2026-0368-1","date":"2026-01-28","paperType":"Beschlussantrag","superordinatedPaper":["https://arnstadt.gremien.info/oparl/paper/20260501100002"],"mainFile":{"id":"https://arnstadt.gremien.info/oparl/file/20262801100080","type":"https://schema.oparl.org/1.0/File","name":"2026-0368-1","fileName":"20262801100080","mimeType":"application/pdf","size":82786,"created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00","deleted":false,"text":"  Stadt Arnstadt Fraktion DIE LINKE. - Gr\u00fcne  Stadtrat der Stadt Arnstadt /    Beschlussantrag Nummer: 2026-0368-1       Datum: 28.01.2026   Bezug-Nr: 2026-0368  Einreicher Thomas Schneider   Fraktion DIE LINKE.-Gr\u00fcne   Beratungsfolge Termin Status  Stadtrat der Stadt Arnstadt 29.01.2026 \u00f6ffentlich beschlie\u00dfend   \u00c4nderungsantrag - Investitionsbeschluss zur grundhaften Sanierung des Marktplatzes in Arnstadt - 1. Bauabschnitt   Beschlussvorschlag:  \f Die Beschlussvorlage wird wie folgt erg\u00e4nzt:   1. Der bisherige Beschlusstext wird zum Beschlusspunkt (BP) 01.   2. Es wird folgender Beschlusspunkt 02 erg\u00e4nzt:   Die Umsetzung des BP 01 wird ausgesetzt, bis zu dem Zeitpunkt der Vorlage des Baubeschlusses nach \u00a7 10 Abs. 2 Th\u00fcringer Gemeindehaushaltsverordnung (Th\u00fcrGemHV) an den Stadtrat und die diesbez\u00fcgliche Beschlussfassung.   3. Es wird ein BP 03 erg\u00e4nzt:   Die in der Beschlussvorlage 2026-0368 ausgewiesenen gesch\u00e4tzten Gesamtkosten f\u00fcr den ersten Bauabschnitt der Marktplatzsanierung in H\u00f6he von 6,4 Mio. EUR wird als Investitionskostenobergrenze bestimmt.   Die \u00dcberschreitung ist unabh\u00e4ngig von der Begr\u00fcndung vor der Auftragserteilung durch den Stadtrat zu beschlie\u00dfen. Dabei ist auch die Finanzierung haushaltsrechtlich zu kl\u00e4ren.   Die Vergabevertr\u00e4ge sind mit dieser Regelung zur Investitionskostenobergrenze zu versehen.      \fProblembeschreibung / Begr\u00fcndung:  \f Begr\u00fcndung f\u00fcr BP 02:   Nach \u00a7 10 Abs. 2 Th\u00fcrGemHV soll, bevor Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung beschlossen werden, unter mehreren in Betracht kommenden M\u00f6glichkeiten durch Vergleich der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und der Folgekosten die wirtschaftlichste L\u00f6sung ermittelt werden.   Der Beschluss in Beschlussvorlage 2026-0368 beinhaltet eine Investition von erheblicher Bedeutung.   Die Beschlussvorlage beinhaltet aber keinen Variantenvergleich und keine Folgekostenbetrachtung. \u00a7 10 Abs. 2 Th\u00fcrGemHV ist somit nicht umgesetzt.   Der BP 01 ist deshalb bis zur Umsetzung \u00a7 10 Abs. 2 Th\u00fcrGemHV auszusetzen.   Begr\u00fcndung f\u00fcr BP 03:   Die Bestimmung einer Investitionskostenobergrenze ist wegen der H\u00f6he der gesch\u00e4tzten Kosten f\u00fcr den ersten Bauabschnitt (6,4 Mio. EUR) geboten.   Eine Kosten\u00fcberschreitung kann nicht ausgeschlossen werden.   Durch die Beteiligung des Stadtrates f\u00fcr den Fall der Kosten\u00fcberschreitung wird gesichert, dass die bisherige Praxis der nachtr\u00e4glichen Genehmigung von \u00fcberplanm\u00e4\u00dfigen Ausgaben hier keine Anwendung findet.   gez. Thomas Schneider Fraktionsvorsitzender  \f\f \r\n","accessUrl":"https://arnstadt.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20262801100080&id=69&inline=true","downloadUrl":"https://arnstadt.gremien.info/api.php?document_type_id=4&submission_id=20262801100080&id=69"},"created":"2026-09-21T00:00:00+02:00","modified":"2026-09-21T00:00:00+02:00","deleted":false,"underDirectionOf":["https://arnstadt.gremien.info/oparl/organization/1"]}